Anmeldung an der Marienschule Roxel


Grundschule heute, Marienschule Roxel heute 

Wenn Kinder in die Schule kommen, sind sie voller Tatendrang, Neugier und Lernmotivation. Es ist wichtig, dass sie Neues selbst entdecken, um mit Freude zu lernen. Dazu brauchen sie Zeit, Anregungen und geeignetes Material. So können sie selbstständig recherchieren, Ideen finden, sich Ziele setzen und den Arbeitsprozess mitgestalten. 
Die Marienschule Roxel ist eine gemeinsame Schule für alle Kinder. Hier begegnen sich Kinder mit verschiedenen Begabungen sowie unterschiedlichen sozialen, ethnischen und religiösen Hintergründen. Jedes Kind lernt anders und kommt mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule. 
Damit jedes Kind so gut wie möglich gefördert werden kann, haben wir individuelle Förderkonzepte entwickelt. Kinder mit besonderen Begabungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie Kinder, die in bestimmten Lernbereichen besondere Unterstützung benötigen, um Lernfortschritte zu erzielen. 
Wir nutzen die Vielfalt der Kinder als Chance für das gemeinsame Zusammenleben und -lernen. Kinder lernen von- und miteinander und bauen dadurch Toleranz und Mitgefühl auf. 

Anmeldung und Einschulung 

Der Übergang von der KiTa in die Marienschule Roxel ist für jedes Kind eine neue Erfahrung und eine große Herausforderung. Um den Kindern die Unsicherheit vor der neuen Situation zu nehmen, ist gerade jetzt eine enge Zusammenarbeit zwischen KiTa, Grundschule und Elternhaus besonders wichtig. 
Seit mehreren Jahren nun hat sich hier unser „Sanfter Übergang“ bewährt. Ab Ostern ungefähr kommen Ihre Kinder 5-6 mal für 2 Stunden an einem Wochentag zu uns in die Schule. Hier lernen sie geschützt in einem eigenen Klassenraum andere KiTa-Kinder kennen, das Abheften von Materialien im Unterricht, wissen, wo sich die Schultoiletten befinden, erkunden das Schulgebäude und nehmen an einer Sportstunde teil. Das alles hilft den Kindern, sich ihre neue Lernumgebung vertraut zu machen und ihnen den Schulanfang zu erleichtern. 

Was die Lehrerinnen und Lehrer über Ihr Kind wissen sollten 

Kinder haben unterschiedliche Interessen und Begabungen. Auch Ihr Kind hat bestimmte Stärken, aber es gibt vielleicht auch Dinge, die ihm schwerfallen oder die es noch nicht kann. Kinder sollen deshalb ihren individuellen Stärken und Schwächen entsprechend gefördert werden. 
Um die Förderung in der Schule erfolgreich an die der KiTa anzuschließen, benötigt die Schule Informationen über die Lernentwicklung Ihres Kindes. Mit Ihrem Einverständnis darf die KiTa Beobachtungen über den Entwicklungs- und Bildungsprozess Ihres Kindes schriftlich festhalten und an die Schule weitergeben. 
Die Bildungsdokumentation der KiTa beschreibt, womit sich Ihr Kind beschäftigt, welche seine Lieblingsspiele und Lieblingsthemen sind und wo seine Stärken und Interessen liegen. Darüber hinaus gibt sie Anregungen zur Lernunterstützung und zeigt auf, in welchen Bereichen Ihr Kind stärker gefördert werden sollte. Diese Informationen helfen, den Übergang für Ihr Kind zu erleichtern. 

Wann Ihr Kind in die Schule kommt 

Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag vor dem oder am 30. September entscheidend ist. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Vielleicht machen Sie sich Gedanken darüber, ob Ihr Kind die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen erfüllt oder sein soziales Verhalten zu diesem Zeitpunkt ausreichend entwickelt ist. In der wissenschaftlichen Diskussion ist klar, dass Kinder gleichen Alters Entwicklungsunterschiede von bis zu zwei Jahren aufweisen. Dem wird in der Grundschule mit dem Prinzip der individuellen Förderung begegnet.
Kinder, die mehr Lernzeit benötigen, sollen gezielt unterstützt und gefördert werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt es in Nordrhein-Westfalen die Schuleingangsphase. Diese kann bis zu drei Jahren dauern, in der Ihr Kind in Klasse 1/2 verweilt.
Natürlich kennen Sie Ihr Kind am besten und wünschen sich eventuell, dass es erst ein Jahr später in die Schule geht. Dies ist allerdings nur möglich, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens. Dieses wird bei der Schuleingangsuntersuchung erstellt. 
Um das Verfahren Ihrerseits zu unterstützen, können Sie als Eltern weitere fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen vorlegen, die die Schulleitung in ihre Entscheidung einbezieht. Diese Stellungnahmen müssen einen belegten gesundheitlichen Bezug haben. Grund für eine Zurückstellung können auch gesundheitliche Probleme sein, die erst bei einer Überlastung im Schulalltag langfristig entstehen (präventiver Gesichtspunkt). Dies muss durch Fachleute in einer Stellungnahme prognostiziert werden. 
Sollten Sie eine Zurückstellung Ihres Kindes beantragen wollen, ist es hilfreich, die zusätzlichen Stellungnahmen schon zur Schuleingangsuntersuchung dem schulärztlichen Dienst vorzulegen. Außerdem sollten Sie die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes frühzeitig über den Antrag und begleitend über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren. 

Einschulung vor dem Stichtag (Vorzeitige Einschulung) 

Jüngere Kinder, die in ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. Wenn Sie als Eltern Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, richten Sie zunächst einen formlosen Antrag an die Schulleitung der Grundschule. 
Die Schulleiterin entscheidet nach einer Hospitation in der jeweiligen KiTa über die Aufnahme Ihres Kindes unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Nur wenn erwartet werden kann, dass ein Kind erfolgreich und mit Freude schon zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schule mitarbeiten wird, ist eine vorzeitige Einschulung sinnvoll und eine Aufnahme möglich. 

Sie wählen die Grundschule 

Sie als Eltern können wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden wollen. Voraussetzung ist, dass die Stadt keine Schuleinzugsbereiche festgelegt hat. Einen Anspruch auf Aufnahme hat jedes Kind im Rahmen der Aufnahmekapazität nur für die wohnortnächste Grundschule in seiner Stadt. Wenn es die Aufnahmekapazität zulässt, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter von der Schule entfernt wohnen.
Die Schülerfahrkosten übernimmt die Stadt bis zur nächstgelegenen Grundschule, wenn der Schulweg mehr als zwei Kilometer in der einfachen Entfernung beträgt. 

Wann Sie Ihr Kind anmelden 

Sie müssen Ihr Kind Anfang November anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Sie erhalten dafür etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt.
Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Für die Anmeldung bei uns an der Schule bringen Sie bitte Ihr Kind, das Schreiben der Stadt und die Geburtsurkunde mit. 
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt. Kriterien für die Auswahl sind zum Beispiel, ob Geschwisterkinder auf der Schule sind oder wie weit der Weg zur Schule ist. 

Die Sprachentwicklung Ihres Kindes 

Die altersgemäße Sprachentwicklung und ausreichende Deutschkenntnisse sind wichtig für den Erfolg eines Kindes in der Schule und später im Beruf. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung muss daher frühzeitig beginnen. Bei der Anmeldung zur Grundschule wird darauf geachtet, dass Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich dabei Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, berät die Schule die Eltern. 
Hat Ihr Kind in der KiTa an Fördermaßnahmen zur Sprachentwicklung teilgenommen, sollten Sie die Schulleiterin im Anmeldegespräch darüber informieren. Die Grundschule kann so an die Sprachförderung der KiTa anknüpfen und diese im Unterricht weiterführen. 

Die Schuleingangsuntersuchung 

Alle Kinder, die in die Schule kommen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil. Im Rahmen dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können. 
Der Termin für die Untersuchung Ihres Kindes wird Ihnen vom Gesundheitsamt mitgeteilt. Die Untersuchung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. 
Die Schulleiterin oder der Schulleiter erhält ein kurzes schriftliches Gutachten über die Untersuchungsergebnisse. 

Der erste Schultag 

Nach den Sommerferien  ist es dann endlich soweit: die Schulanfängerinnen und Schulanfänger werden in der Grundschule begrüßt. Für Ihr Kind und Sie als Eltern ist dieser erste Schultag ein ganz besonderer Tag. Wir gestalten diesen Tag mit einer Einschulungsfeier auf dem Schulhof und einem ökumenischen Gottesdienst für alle. Den genauen Ablaufplan werden wir Ihnen am ersten Elternabend vor den Sommerferien vorstellen. 

Der Weg zur Schule 

Mit Beginn der Schulzeit bewegen sich die Kinder zunehmend selbstständig im Umfeld ihres Zuhauses und nehmen mehr und mehr am Straßenverkehr teil. Insbesondere der Schulweg muss von Anfang an bewältigt werden. An dieser Stelle sind Sie als Eltern besonders gefragt: Gehen Sie mit Ihrem Kind den Schulweg schon vor der Einschulung gemeinsam ab und besprechen Sie Gefahren sowie typische Situationen im Straßenverkehr, wie zum Beispiel das Verhalten an Ampeln,
Zebrastreifen und wichtigen Verkehrszeichen. Vor allem in den ersten Schulwochen sollten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg unterstützen und wenn nötig begleiten, insbesondere, wenn Ihr Kind mit dem Schulbus zur Schule kommt. Bitte vermeiden Sie, Ihr Kind – wenn nicht unbedingt notwendig – mit dem Auto zur Schule zu bringen. So leisten Sie einen Beitrag zur Selbstständigkeit Ihres Kindes und verringern die Gefahrensituationen im Umfeld der Schule. 


MSR Stand 10/22, teilweise entnommen aus MSB vom 08/20